Hypnose - welche Kontraindikationen gibt es?

In folgenden Fällen sollte keine Hypnose eingesetzt werden:

Ich kann Ihnen jedoch andere alternative Behandlungsformen anbieten.

Bei einigen dieser Kontraindikationen kann begleitend eine Hypnosetherapie erfolgen. Bitte klären Sie das vorher mit Ihrem behandelnden Arzt ab.

 

  • bei Psychosen wie:  Schizophrenie, bipolare Störungen, Borderline-Syndrom, endogene Depressionen oder ähnliche psychische Erkrankungen, vor allem wenn dissoziative Symptome oder Wahn vorkommen
  • schwere Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinsuffizienz o. Ä. hier ist eine Tiefenentspannung kontraindiziert.
  • wenn in den letzten Wochen ein Schlaganfall oder Herzinfarkt erlitten wurde, da die Gefahr einer Gefäßerweiterung besteht oder ein weiterer Anfall ausgelöst werden kann.
  • bei Epilepsie, da durch die Hypnose ein Anfall ausgelöst werden könnte. Begleitend zur ärztlichen Therapie kann die Hypnose unterstützend in der Behandlung von Epilepsien angewandt werden.
  • bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit kann die Wirkung der Hypnose aufgrund der Beeinflussung der Gehirnfunktionen durch Drogen oder Alkohol stark reduziert sein. Es könnten nicht erwünschte Nebenwirkungen eintreten. In diesen Fällen kann eine Hypnose nur zur Unterstützung der Nachbetreuung nach einem erfolgreichen Entzug eingesetzt werden.
  • wenn Suchterkrankungen wie z.B.: Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol oder Schmerzmittel vorliegen. Im Falle von Suchterkrankungen sollte die Hypnose nur begleitend oder in der Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug erfolgen.
  • Rauchen kann jedoch sehr gut mit Hypnose behandelt werden.- 
  • bei Persönlichkeitsstörungen kann es sein, dass Sie mit Hypnose wenig bis gar keinen Erfolg haben. 
  • wenn eine Thrombose vorliegt, da sich der Thrombus durch die Hypnose lösen und eine Embolie verursachen könnte.
  • wenn eine geistige Behinderung vorliegt. Bei beeinträchtigten Gehirnfunktionen wie auch z.B. bei Alzheimer Patienten ist die Hypnosewirkung nur schwer absehbar.
  • bei Kindern und Jugendlichen muss für eine Hypnose eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen.

 

In den folgenden Fällen sollte die Behandlung mit Hypnose ebenfalls nicht eingesetzt werden:

  • wenn Angst vor der Hypnose besteht oder religiöse Bedenken vorhanden sind. Niemand sollte zur einer Hypnosebehandlung überredet oder in einen Glaubenskonflikt gebracht werden.
  • wenn eine Ablehnung gegenüber dem Therapeuthen besteht, denn so kann keine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit stattfinden. 

Hypnotisierbarkeit

In diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung zur Hypnotisierbarkeit
Oft hört man: "Ich glaube, mich kann man nicht hypnotisieren, ich habe einen zu starken Willen".

 

Grundsätzlich kann man sagen: Jeder gesunde Mensch, der schlafen und träumen kann, ist auch hypnotisierbar.

Nicht hypnotisierbar sind z.B. Menschen mit geistigen Behinderungen